Uwaga dotycząca archiwizacji zdjęć i powiadomień e-mail
Archiwizacja zdjęć w celu umożliwienia nowych zamówień jest częścią naszej usługi, a zatem jest to umowna część tworzenia konta klienta.
Ponadto wysyłanie przypomnień/powiadomień za pośrednictwem poczty e-mail (na przykład informacji o udostępnianiu zdjęć lub ich usuwaniu) jest częścią naszej usługi, dlatego nie jest wymagane oddzielne wyrażanie zgody.
Ponieważ wysyłanie wiadomości e-mail jest obecnie szeroko dyskutowane w mediach, postanowiliśmy uzyskać dodatkową zgodę na nowe konta klientów. Napisz do nas e-mail lub kliknij na link anuluj subskrypcję wysłany w powiadomieniu e-mail, jeśli nie chcesz otrzymywać od nas żadnych dalszych wiadomości.
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# Allgemeine Geschäftsbedingungen
*Allgemeine Geschäftsbedingungen der FotoLutz Complex GmbH für die Vermietung von Fotoboxen und Fotodienstleistungen. Diese AGB gelten für die Webauftritte **fotolutz.com**, **fotobox.saarland** und **fotobus.saarland**. Stand: 06/2026.*
## Anbieter und Vertragspartner
**FotoLutz Complex GmbH**
Metzer Straße 158, 66117 Saarbrücken
Geschäftsführer: Markus Lutz
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 14172
USt-IdNr.: DE232591150
Telefon: 0681 / 372 0122 — kostenfrei: 0800 80 44 200
E-Mail: office@fotolutz.com
Diese AGB gelten für die Webauftritte fotolutz.com, fotobox.saarland und fotobus.saarland.
## § 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der FotoLutz Complex GmbH, nachfolgend „Anbieter", und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber", über die Vermietung, Bereitstellung und/oder den Betrieb von Fotobox-Systemen, mobilen Fotoprintmodulen, Zubehör, Drucksystemen sowie damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich Eventfotografie und Sofortbilddruck.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
## § 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Auftraggeber eine Fotobox, ein Fotoprintmodul oder ein vergleichbares System inklusive der vereinbarten Komponenten, Software, Zubehörteile und gegebenenfalls Druck- oder Sharing-Funktionen zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere Aufbau, Abbau, Betreuung vor Ort, technische Unterstützung, Druckflatrates, Requisiten, Hintergründe, Greenscreen oder digitale Galerie, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
## § 3 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Leistungen auf den Webseiten fotolutz.com, fotobox.saarland und fotobus.saarland stellt kein verbindliches Angebot dar.
Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind als verbindliche Anfrage des Auftraggebers zu verstehen. Der Vertrag kommt durch Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail genügt) zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
## § 3a Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
**Ausnahme:** Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da die Vermietung der Fotobox und die damit verbundenen Leistungen typischerweise zu einem konkreten Veranstaltungstermin erfolgen, ist das Widerrufsrecht in diesen Fällen ausgeschlossen.
Bei Verträgen ohne konkret terminierten Leistungszeitpunkt gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die ausführliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher in diesem Fall gesondert übermittelt.
## § 4 Leistungen des Anbieters
Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des Angebots und der technischen Möglichkeiten am Veranstaltungsort. Der Anbieter ist berechtigt, gleichwertige Ersatzkomponenten zu verwenden, sofern dies die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt.
Der Anbieter schuldet keine bestimmte Bildqualität, soweit diese von äußeren Umständen wie Lichtverhältnissen, Standort, Stromversorgung, Netzverbindung, Raumgröße oder Verhalten der Gäste beeinflusst wird.
## § 4a Leistungsabgrenzung — keine eigenständige Designleistung
Sämtliche an die Vorgaben des Auftraggebers angepassten Bestandteile — insbesondere Sofortprint-Druckdaten, Touchscreen-Anzeigen, Startbildschirme, Folierungen oder Hintergrund-Auswahl — werden vom Anbieter ausschließlich als **technische Druckvorstufen-Leistung (Datentechnischer Bildaufbau, DTB)** nach den vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen erbracht.
Der Anbieter erbringt im Rahmen dieses Vertrages **keine eigenständige gestalterische Designleistung** im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Sämtliche gestalterischen Werke (Logos, Layouts, Markenmotive, Kampagnen-Designs) werden vom Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten Agentur erstellt und dem Anbieter als druckfertige Vorlage (PDF, JPG, PNG oder vergleichbares Format) zur Verfügung gestellt.
Die Tätigkeit des Anbieters beschränkt sich auf die technische Druckvorstufen-Aufbereitung (Auflösung, Farbprofil, Beschnittzugabe) sowie die Wiedergabe der Vorlage auf den vereinbarten Trägern (Sofortprint, Folie, Bildschirm).
## § 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist
- ausreichend Strom (mind. 230 V, 16 A), Platz (mind. 3 × 3 m) und gegebenenfalls Internetverbindung vorhanden sind
- die Anlage gegen unbefugten Zugriff, Beschädigung und Witterungseinflüsse geschützt ist
- die Veranstaltung den rechtlichen Vorgaben entspricht
- erforderliche Genehmigungen, Einwilligungen und Lizenzen eingeholt werden
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass am Veranstaltungsort ausreichende Sicherheits- und Versicherungsmaßnahmen bestehen, sofern dies für die Veranstaltung erforderlich ist.
## § 6 Aufbau, Abbau und Übergabe
Aufbau und Abbau erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Verzögerungen, die der Auftraggeber oder Dritte zu vertreten haben, gehen nicht zulasten des Anbieters.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Aufbauort frei, sicher und ohne erhebliche Erschwernisse möglich ist. Mehrkosten aufgrund erschwerter Anfahrt, zusätzlicher Laufwege, fehlender Aufzüge, Wartezeiten oder besonderer Sicherheitsvorgaben können gesondert berechnet werden.
## § 7 Nutzung der Fotobox
Die Fotobox darf ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Anleitung verwendet werden. Unzulässige Nutzung ist insbesondere:
- unsachgemäße Bedienung
- gewaltsame Behandlung
- Manipulation der Technik oder Software
- Einsatz in feuchter, staubiger oder ungeeigneter Umgebung
- Außenaufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung und Wetterschutz
- Weitergabe an nicht eingewiesene Personen, sofern eine Betreuung vereinbart wurde
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung entstehen, soweit diese von ihm, seinen Gästen, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.
## § 8 Betriebsunterbrechungen und technische Störungen
Der Anbieter haftet nicht für vorübergehende Ausfälle, wenn diese auf höhere Gewalt, Stromausfälle, Internetprobleme, örtliche Störungen, unsachgemäße Bedienung oder äußere Einflüsse zurückzuführen sind.
Technische Störungen werden im Rahmen des Zumutbaren behoben. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei betreuten Buchungen hält der Anbieter im Rahmen des Möglichen Ersatzkomponenten bereit.
## § 9 Fotos, Daten und digitale Bereitstellung
Sofern eine digitale Bereitstellung der Bilder vereinbart ist, erfolgt diese über die im Vertrag benannte Plattform, per passwortgeschützter Event-Galerie, Download-Link, QR-Code, Foto-PIN oder andere vereinbarte Form.
Aufnahmen werden nach Ende der Veranstaltung für maximal 30 Tage auf den Systemen des Anbieters vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, Bilder innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und zu sichern.
## § 10 Datenschutz und Bildrechte der Gäste
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Rahmen der DSGVO und des BDSG. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter https://www.fotolutz.com/privacy einsehbar.
**Bilder der Gäste:** Soweit im Rahmen der Veranstaltung Fotografien von Gästen, Mitarbeitern oder sonstigen Personen erstellt werden, ist allein der Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher für diese Datenverarbeitung. Der Auftraggeber sichert zu, dass er sämtliche erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie ggf. nach §§ 22, 23 KUG eingeholt hat oder einholen wird.
Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Bildaufnahme, -speicherung oder -veröffentlichung resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
**Auftragsverarbeitung:** Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers eine Cloud-Galerie, einen Download-Link oder eine Sharing-Plattform betreibt, schließen die Parteien auf Verlangen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (abrufbar unter https://fotobox.saarland/avv/).
## § 11 Musik, Tonwiedergabe und GEMA
Die Bereitstellung, Auswahl und öffentliche Wiedergabe von Musik, Ton oder sonstigen audiovisuellen Inhalten im Rahmen der Veranstaltung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber bzw. Veranstalter. Der Auftraggeber sichert zu, dass er sämtliche hierfür erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Lizenzen, insbesondere etwaige GEMA-Pflichten, rechtzeitig und auf eigene Kosten einholt und erfüllt.
Soweit der Anbieter im Rahmen der Veranstaltung technische Geräte oder Systeme zur Tonwiedergabe zur Verfügung stellt oder betreibt, geschieht dies ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und in dessen Verantwortungsbereich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlende Rechte, Genehmigungen oder Lizenzen.
Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Musiknutzung, insbesondere wegen fehlender Anmeldung bei der GEMA oder fehlender Nutzungsrechte, entstehen.
## § 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte an Bildern
Soweit nicht abweichend vereinbart, erhält der Auftraggeber die im Rahmen des gebuchten Pakets erzeugten Bilder zur privaten oder vertraglich vereinbarten Nutzung. Eine kommerzielle Weitergabe, Bearbeitung oder sonstige Nutzung kann gesonderten Regelungen unterliegen.
Der Anbieter bleibt, soweit gesetzlich zulässig, Inhaber der technischen und urheberrechtlichen Rechte an bereitgestellten Vorlagen, Layouts, Designs und Softwarebestandteilen.
Der Anbieter ist berechtigt, ausgewählte Aufnahmen ohne erkennbare Personenabbildungen zu Referenzzwecken auf seinen Webseiten und in sozialen Medien zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht widersprochen hat.
## § 13 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für verlorene Daten, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
## § 14 Beschädigung, Verlust und Diebstahl
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, Verluste oder den Diebstahl des überlassenen Equipments, soweit diese durch ihn, seine Gäste oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.
Wird Equipment unbrauchbar, verloren oder gestohlen, hat der Auftraggeber die daraus entstehenden Ersatz-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu tragen, sofern ihn ein Verschulden trifft oder die Ursache seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.
## § 14a Kaution
Der Anbieter ist berechtigt, vor Übergabe des Equipments eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem gebuchten Paket und wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
Die Kaution wird unverzinslich verwahrt und nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Equipments innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet. Bei Beschädigung, Verlust, übermäßiger Verschmutzung oder fehlendem Zubehör ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Kosten mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Schäden die Kaution, bleibt der weitergehende Anspruch unberührt.
## § 15 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Durchführung der Veranstaltung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Anbieter behält sich vor, bei Großaufträgen, langfristigen Buchungen oder im Einzelfall eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
**Verbrauchsmaterial / Mehrdrucke:** Sofern eine Druck-Flatrate vereinbart ist, sind weitere Drucke darüber hinaus mit dem im Angebot ausgewiesenen Preis pro Ausdruck zu vergüten.
**Anfahrt:** Die Anfahrt wird pauschal je nach Entfernung des Einsatzortes berechnet. Die jeweilige Anfahrtspauschale wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
## § 16 Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist jederzeit in Textform möglich. Der Anbieter kann in diesem Fall eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung berechnet sich nach dem vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und etwaiger anderweitiger Verwendung des freigewordenen Termins.
Pauschaliert beträgt die Entschädigung:
- ab 90 Tage vor Termin: 25 % des Auftragswerts
- 89 bis 60 Tage vor Termin: 50 % des Auftragswerts
- 59 bis 14 Tage vor Termin: 75 % des Auftragswerts
- weniger als 14 Tage vor Termin: 90 % des Auftragswerts
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bei Verlegung des Termins auf einen anderen, für den Anbieter verfügbaren Tag innerhalb von 12 Monaten fällt keine Stornogebühr an; eine einmalige Umbuchungsgebühr von 50 € kann erhoben werden.
## § 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturereignisse, Krieg, Streik, Krankheit, Strom- oder Netzwerkausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Beide Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine einvernehmliche Lösung — insbesondere eine Terminverlegung — bemühen.
## § 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften seines Heimatstaates unberührt.
**Online-Streitbeilegung:** Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
**Gerichtsstand:** Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Saarbrücken). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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*AGB-Stand 06/2026 · FotoLutz Complex GmbH*